Haftpflicht allgemein
Wann tritt die Haftpflichtversicherung ein?
Die Haftpflichtversicherung tritt für Sie oder die mitversicherten Personen ein, wenn Sie jemandem einen Schaden zugefügt haben und dieser deshalb Schadenersatzansprüche gegen Sie erhebt. Dies können Ansprüche wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden sein.
Was leistet die Haftpflichtversicherung?
Ihre Haftpflichtversicherung
- prüft zunächst wie ein Rechtsanwalt für Sie oder die mitversicherten Personen, ob und wenn ja, in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
- zahlt bei berechtigten Ansprüchen an den Geschädigten die Entschädigung oder
- wehrt bei unberechtigten Ansprüchen diese für Sie oder die mitversicherten Personen ab (passiver Rechtsschutz)
Sie übernimmt für den Versicherten im Streitfall über die Schadenersatzpflicht die Prozessführung und trägt hierfür auch die Kosten.
Was ist bei Beschädigung eigener Sachen?
Ihre Haftpflichtversicherung hilft Ihnen, wenn Sie jemand anderen geschädigt haben und er deshalb Schadenersatzansprüche erhebt.
Schäden, die Sie selbst erleiden, sind in der Regel nicht Gegenstand Ihrer Haftpflichtversicherung. Diese können über vielfältige andere Versicherungen abgedeckt werden. Versicherungsschutz für Schäden an eigenen Sachen erhalten Sie beispielsweise im Rahmen einer Wohnungs- oder Kaskoversicherung.
Die Plus-Variante unserer Privat-Haftpflichtversicherung beinhaltet jedoch auch die Forderungsausfallversicherung. Im Rahmen dieser Erweiterung erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Ersatz, wenn Sie selbst von einem Dritten geschädigt wurden. (siehe auch "Was ist eine Forderungsausfallversicherung?")