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Steve Blumentritt

Lebens- und Rentenversicherungen

Was ist ein Bezugsrecht?

Durch die Einräumung eines Bezugsrechtes erhält ein Dritter (Privatperson oder Firma) das Recht, die Versicherungsleistung im Todes- und/oder Erlebensfall in Anspruch zu nehmen. Ist ein Bezugsrecht ausgesprochen, fällt die Leistung nicht in den Nachlass des Verstorbenen. Ein Testament oder Erbschein ist nicht erforderlich.

Unterscheidung:

  • widerrufliches Bezugsrecht: kann jederzeit von dem Versicherungsnehmer widerrufen, sprich es kann jederzeit geändert werden
  • unwiderrufliches Bezugsrecht: Widerruf nur mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten. Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht geht der Rechtsanspruch im Todes- und/oder Erlebensfall an den unwiderruflich Bezugsberechtigten.

 

Daher: Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, denn die Erklärung eines unwiderruflichen Bezugsrechtes kann weitreichende rechtliche Konsequenzen haben. Wir beraten Sie gerne!

Wird eine Lebensversicherung steuerfrei ausgezahlt?

Mit dem Alterseinkünftegesetz regelte der Gesetzgeber zum 01.01.2005 die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen und den daraus folgenden Leistungen neu.

Für alle nach dem 31.12.2004 geschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherungen gilt für die Erträge eine generelle Einkommenssteuerpflicht.

Als Ertrag wird der Unterschiedsbetrag zwischen der Ablaufleistung und den eingezahlten Beiträgen angesetzt. Nur die Hälfte des Ertrags ist zu versteuern, wenn die Versicherungsleistung

  • nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und
  • nach Ablauf von mindestens 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird.


Es ist der individuelle Steuersatz anzuwenden.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, werden die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Erträge einkommenssteuerpflichtig (Kapitalertragssteuer).

Wird die Versicherungsleistung an einen Dritten fällig, so ist in diesem Fall eine Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer zu entrichten. Hier gelten allerdings hohe Freibeträge.

Ist eine Lebensversicherung übertragbar?

Unter bestimmten Umständen ist eine Lebensversicherung übertragbar. Bitte nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, denn bei einer Übertragung ist es wichtig, alle möglicherweise weitreichenden steuerlichen Konsequenzen zu beachten. Wir beraten Sie gern!

Was bedeutet "Beitragsbefreiung"?

Beitragsbefreiung ist die Möglichkeit, die Beitragszahlung vorübergehend oder ganz einzustellen. Die Beitragsbefreiung muss schriftlich beantragt werden. Es werden dann die Versicherungssumme und der Todesfallschutz, bei gänzlicher Beitragsfreistellung auch die Ablaufleistung, entsprechend reduziert.

Die Beitragsfreistellung einer Lebensversicherung kann vom Versicherungsnehmer in der Regel nach einigen Versicherungsjahren und laufender Beitragszahlung beantragt werden (ein ausreichendes Deckungskapitel ist Voraussetzung). Aus dem zum Umstellungstermin vorhandenen Wert (Deckungskapital) wird die beitragsfreie Versicherungssumme gebildet. Diese und der Todesfallschutz erhöhen sich um die Überschussanteile. Auch beitragsfreie Versicherungen nehmen an der künftigen Überschusszuführung teil.

Dieser Vorgang wird als "Umwandlung" bezeichnet und bietet einen komfortablen Ausweg bei Zahlungsschwierigkeiten. Die Wiederinkraftsetzung einer beitragsfreien Versicherung ist auf Antrag jederzeit möglich. Allerdings benötigen wir bei einer beitragsfreien Zeit von mehr als 6 Monaten eine erneute Gesundheitserklärung.

Die Beitragsfreistellung erfolgt auf Antrag des Versicherungsnehmers oder infolge eines Mahnungsverfahrens durch den Versicherer.

Ist eine Dynamik bei einer Lebensversicherung sinnvoll?

Wenn Sie eine Lebensversicherung abschließen, sollten Sie bedenken, dass neben Ihrem Einkommen auch Ihr Lebensstandard mit der Zeit wachsen wird. Die steigenden Ansprüche sollten sich dann auch in einer höheren Versicherungssumme niederschlagen. Durch den Einschluss einer Dynamik beim Abschluss Ihrer Lebensversicherung können Sie dies einfach und komfortabel erreichen.

Was geschieht, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Bitte unterrichten Sie uns möglichst früh, falls Sie durch Änderungen Ihrer Lebenssituation die Beiträge für Ihre Lebensversicherung nicht mehr aufbringen können. Gerne erörtern wir mit Ihnen gemeinsam die verschiedenen Möglichkeiten, wie z.B. eine Beitragsreduzierung (Anpassung der Versicherungssumme) oder Verlängerung der Laufzeit (Beitragsreduzierung bei gleicher Versicherungssumme).

Reduziert sich die Beitragsbelastung für Sie spürbar, ist der Erhalt Ihres wertvollen Versicherungsschutzes oft möglich. Sprechen Sie uns an!

Brauche ich eine Berufsunfähigkeits-Vorsorge, ich bin doch bereits unfallversichert?

Die Unfallinvaliditätsvorsorge deckt nur einen Teil aller Fälle von Berufsunfähigkeit ab. Zu den häufigsten Ursachen einer Berufunfähigkeit zählen heute die so genannten Zivilisationskrankheiten, wie z. B. Herz-Kreislaufleiden. Die Gesetzliche Unfallversicherung leistet hier ebenso wenig wie eine private Unfallversicherung. Auch die Gesetzliche Rentenversicherung bietet in diesen Fällen keinen hinreichenden Schutz. (siehe auch Frage "Wie hoch sind meine Rentenansprüche?")

Bei mir haben Partner- und Kinderversorgung Vorrang, kann ich dennoch mit meiner eigenen Altersversorgung beginnen?

Natürlich muss die Risikovorsorge für den "Fall der Fälle" Vorrang haben, damit die Lieben nicht zur Trauer auch noch finanziellen Kummer haben. Aber mit einem kleinen Anteil kapitalbildender Zusatzvorsorge sollten Sie so früh wie möglich beginnen - die gewonnene Zeit arbeitet für Sie. Und vergessen Sie Ihre eigene Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht!

Mein Gesundheitszustand ist nicht mehr 100%ig in Ordnung. Kann ich mich und meine Lieben trotzdem absichern?

Für Sie kommt auf jeden Fall eine Rentenversicherung oder eine Sterbegeldversicherung - beides ohne Gesundheitsprüfung - in Frage.

Ich bin schon - fast - Ruheständler, für mich kommt eine Lebensversicherung wohl nicht mehr in Frage?

Doch, wenn Sie Ihre Familie für den "Fall der Fälle" noch nicht abgesichert haben, kommt für Sie eine Sterbegeldversicherung (mit einer Versicherungssumme bis zu 25.000 Euro) ohne Gesundheitsprüfung in Frage. Für Ihre Altersvorsorge können Sie eine Privatrente erwerben und damit ein sofortiges, gut verzinstes Zusatzeinkommen erhalten. Auch hierbei ist keine Gesundheitsprüfung nötig.

Demnächst wird meine Lebensversicherung fällig. Welche Möglichkeiten - neben der Barauszahlung - können Sie mir unterbreiten?

In Frage kommt eine sofort beginnende lebenslange Rentenzahlung mit jährlich steigender Überschussbeteiligung und Rentengarantiezeit als traditionell bewährtes Konzept.

Was ist Wartezeit?

In einer so genannten Wartezeit entsteht noch kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung. Wartezeiten sind üblich in der Sozialversicherung und in der privaten Krankenversicherung. Im Bereich der privaten Lebensversicherung nur bei speziellen Produkten, z.B. der Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Ich höre soviel vom boomenden Aktiengeschäft, sind Lebens- und Rentenversicherung noch zeitgemäß?

Lebensversicherungen/Rentenversicherungen und Investmentanlagen konkurrieren nicht, sie ergänzen sich vielmehr zu einem logischen Produktsortiment. (Lebens-) Versicherungen schützen, sichern und erhalten vorhandene Vermögenswerte. Investmentfonds dienen dem Aufbau bzw. der Bildung und später der Anlage und Nutzung eines nötigenfalls schnell verfügbaren Vermögens. Wer seine Grundversorgung gesichert hat, z.B. mit der klassischen Lebens- oder Rentenversicherung, für den eröffnen sich neue Möglichkeiten.

Lebensversicherungen

  • garantieren eine beitragsmäßige, fixierte Mindestverzinsung zum fest vereinbarten Ablauftermin (Zielsparen)
  • dienen dem Vermögensaufbau
  • bieten hohe Sicherheit in Kombination mit attraktiven Überschüssen

 
Investmentfonds

  • können höhere Wertentwicklungen (Performance) erreichen
  • besitzen größere Flexibilität, bieten aber im Allgemeinen keine Garantien für Auszahlungen in langfristigen Zeiträumen von z.B. 20 bis 30 Jahren, wie sie in der Lebensversicherung selbstverständlich sind

Welche Bedeutung hat eigentlich der Garantiezins in der Renten- und Kapitallebensversicherung, von dem man jetzt so häufig liest?

Der Garantiezins ist der Zins, mit dem der Sparanteil Ihrer Versicherung mindestens verzinst wird. Aus dieser Garantieverzinsung ergeben sich die garantierten Vertragswerte: Versicherungssumme bei Kapitallebensversicherungen bzw. garantierte Rente und Kapitalabfindung bei Rentenversicherungen. Er gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Höhere Zinserträge werden Ihnen als Überschussanteile zusätzlich gutgeschrieben.

Ist eine Lebensversicherung abtretbar?

Wenn Sie Ihre Lebens- bzw. Rentenversicherung abtreten wollen, so ist dies grundsätzlich möglich. Das gilt auch für die ggf. eingeschlossenen Zusatzversicherungen. Da eine solche Übertragung unter bestimmten Vorraussetzungen zur Steuerpflicht des Versicherungsvertrages führen kann, lassen Sie sich am Besten von unseren Mitarbeitern beraten.

Ist eine Lebensversicherung pfändbar?

Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Riester-Versicherungen) sind Lebensversicherungen pfändbar. Für weitere Einzelheiten über die Pfändbarkeit oder Pfändung von Lebensversicherungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Wie setzt sich der Beitrag einer kapitalbildenden Lebensversicherung zusammen?

Risikobeitrag
Der Risikobeitrag ermöglicht es, unabhängig davon, wie viele Beiträge gezahlt worden sind, vom Versicherungsbeginn an, bei Eintritt des Todesfalles, die volle Versicherungssumme auszahlen zu können. Alle Versicherten tragen mit Ihrem Risikobeitrag, der dem Alter des Versicherten entsprechend verschieden hoch ist, zur Erfüllung der Verpflichtung bei. Dieser Teil des Beitrages wird also laufend verbraucht, wie es beispielsweise bei der Feuer- und Einbruch-Diebstahl-Versicherung der Fall ist, und kann nicht zurückverlangt werden.

Sparbeitrag
Der Sparbeitrag wird verzinslich angesammelt und bildet dadurch das Deckungskapital der Versicherung. Diese wächst im Laufe der Versicherungsdauer langsam an und erreicht bei Ablauf des Vertrages die Versicherungssumme. Wird die Versicherung vor dem Ablauftermin gekündigt, bilden die bis dahin angesammelten Sparbeiträge bzw. das Deckungskapital die Grundlage zur Berechnung des Rückkaufswertes oder der beitragsfreien Versicherungssumme, der Rückkaufswert kann also nicht den eingezahlten Beiträgen gleichgesetzt werden, da ein Teil davon, nämlich der Risikobeitrag, verbraucht ist. Sofern Beitragsrückstände bestehen oder bereits eine Vorauszahlung (Policendarlehen) gewährt worden ist, vermindert sich das Deckungskapital um diese Beträge. Unter bestimmten Voraussetzungen sind nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften noch Kapitalertragssteuer und Arbeitnehmer-Sparzulagen abzuziehen.

Kostenbeitrag
Der Verwaltungskostenbeitrag beansprucht nur einen verhältnismäßig kleinen Teil. Kosten entstehen erstmalig mit Abschluss der Versicherung bzw. im ersten Versicherungsjahr und laufend bis zur Beendigung des Vertrages. Details hierzu können Sie unseren Verbraucherinformationen entnehmen.

Ist eine Verrentung der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung möglich?

Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird Ihnen die Versicherungsleistung grundsätzlich in einem Betrag ausgezahlt. Es steht Ihnen dann ein Kapital zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Altersversorgung ergänzen und Ihren Lebensstandard sichern können. Gerne beraten wir Sie, welche Möglichkeiten es gibt, mit diesem Kapital ein dauerhaftes Alterszusatzeinkommen zu schaffen. Sprechen Sie uns an!


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