StartseiteSitemapService & Kontakt
Steve Blumentritt

Pferdehalterhaftpflicht

Die Pferdehalterhaftpflicht verlangt besondere Leistungen, die bei der RheinLand Tierhalterhaftpflicht bereits mitversichert sind.

Pferdehalterhaftpflicht

Besonders interessant für Pferdehalter sind u. a.:

  • Unkalkuliertes Verhalten im Straßenverkehr. Unfall durch plötzliches Betreten oder Verlassen der Straße oder des Weges, unerwartetes Ändern der Richtung oder Ausweichen.
  • Schäden, die durch das vor eine Kutsche gespannte Pferd entstehen können.
  • Personen- oder Sachschäden infolge eines Durchgehens, Scheuens oder Steigens des Pferdes.
  • Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen (Dressur- oder Springturnier, Jagdreiten), soweit es sich nicht um Rennen handelt.
  • Sachschäden in Feldern, Parks oder Gärten an Bäumen, Büschen, Blumen oder anderen Anpflanzungen.
  • Ungewolltes Decken einer Rasse- oder Turnierstute auf einem Reiterhof oder einer Koppel.
  • Ansprüche eines Fremdreiters gegen den Pferdehalter.

Noch Fragen zur Pferdehalterhaftpflicht?

Der RheinLand Experte in Ihrer Nähe beantwortet sie Ihnen gerne!


Tierhalterhaftpflicht >>


Produkt-Finder



Geschäftsstelle der RheinLand Versicherungen

  • Steve Blumentritt

Sürther Hauptstr. 73
50999 Köln
Tel.: 02236 9699905
Fax: 02236 9699907
Mobil: 0163 8473995

  • Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung