Photovoltaik-Versicherung
Nicht nur sonnige Aussichten
Mit einer Photovoltaikanlage entscheiden Sie sich für eine Technologie, die auch in Jahren noch aktuell sein wird. Doch die Investitionskosten sind hoch.
Doppelt ärgerlich, wenn sie einmal beschädigt werden sollte. Zum einen entstehen hohe Reparaturkosten. Zum anderen fällt die Stromerzeugung und ggf. die Einspeisung aus. Die geplante Amortisation kann sich erheblich verzögern.
Auch das Risiko eines Diebstahls sollte nicht unterschätzt werden. Denn die teuren Elektronikteile wecken die Aufmerksamkeit manch zwielichtiger Gesellen.
Damit Ausfälle, Reparaturen oder Neuanschaffungen Ihre finanzielle Planung nicht gefährden, sollten Sie Ihre Photovoltaikanlage gegen unvorhergesehene Schäden versichern. Entscheiden Sie sich deshalb für den Rundum-Schutz der RheinLand Photovoltaik-Versicherung für Ein- bis Zweifamilienhäuser.
Mit der RheinLand Photovoltaik-Versicherung profitieren Sie vom cleveren Komplettschutz zum fairen Preis. Auch wenn es draußen stürmt und blitzt, Sie können unbesorgt sein. Ihre Anlage ist abgesichert.
Versichert sind Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen infolge eines dieser Ereignisse
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Diebstahl
Was ist alles versichert?
Versichert sind alle zum Betrieb der Anlage notwendigen Komponenten am Versicherungso
- Photovoltaikmodule inkl. Tragekonstruktion
- Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren
- Überspannungsschutzeinrichtungen und
- Verkabelungen
- Einspeise- und Bezugszähler sowie Überwachungskomponenten
- Hausanschlüsse (sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt)
- Sonstige Peripheriegeräte, wie z.B. elektronische Anzeigetafeln
Übersteigt Ihre Anlage 15 kWp, empfehlen wir die Gewerbliche Photovoltaik-Versicherung.
Entschädigung für Ertragsausfall
Bei einem versicherten Schaden einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage ersetzen wir Ihnen auch den entstandenen Ertragsausfall. Dies gilt für die gesamte Einspeisevergütung, die bis zur abgeschlossenen Reparatur oder zur Neuinstallation ausgefallen ist (max. sechs Monate).
Sie erhalten je Tag (ohne Nachweis des tatsächlichen Einnahmeverlustes):
01.04. - 30.09. pro kWp 2,50 Euro
01.10. - 31.03. pro kWp 1,50 Euro
Zusatzversicherung
Die RheinLand Photovoltaik-Versicherung ist eine Zusatzversicherung. Sie kann nur in Kombination mit einer RheinLand Wohngebäude-Versicherung (Basis VGB 2010) abgeschlossen werden.
Noch Fragen?
Der RheinLand Experte in Ihrer Nähe beantwortet sie Ihnen gerne!
